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Wissen und Tipps

Profitieren Sie von exklusiven Vorteilen als Geschäfts- oder Sonderkunde. Hier erhalten Sie wertvolles Wissen & Tipps.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung

Clever sparen mit attraktiven Steuervorteilen: Reduzierte Dienstwagenbesteuerung für viele vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Modelle.*
Profitieren Sie von einem Viertel des Bruttolistenpreises (bis 70.000 EUR) oder der Hälfte (über 70.000 EUR) bei Elektrofahrzeugen. Plug-in-Hybride bieten ebenfalls eine Ersparnis von 50 % – ideal für berufliche Nutzung.

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Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer. Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.**

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Öffentliches Laden: 12 Monate ohne Grundgebühr

Mit der BMW Charging Card. Im Active Tarif laden Sie europaweit zu besonders attraktiven Konditionen und die ersten 12 Monate ohne Grundgebühr.
Die BMW Charging Card erhalten Sie bei uns.

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Clever sparen mit Servicepaketen

Fahren Sie sorgenfrei und sparen Sie langfristig. Z.B. deckt das Servicepaket 'Wartung & Reparatur' alle Kosten für Wartung, Reparatur und Verschleiß, sowie die gesetzliche Hauptuntersuchung ab. Wir bieten noch weitere lohnende Servicepakete an - für Menschen die weiter denken.

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Preisvorteile für Fahrer mit Handicap und deren Angehörige

Unser Programm für Mobilität ohne Grenzen. Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige erhalten von uns exklusive Sonderrabatte bei Kauf eines BMW Neuwagens.

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* Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten.
Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

** Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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