E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 6.000 € Zuschuss für Ihr neues BMW Elektroauto.

Ab 2026 unterstützt der Staat den Umstieg auf Elektromobilität erneut mit attraktiven Zuschüssen. Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos von einer Förderung von bis zu 6.000 Euro profitieren. Wir informieren Sie frühzeitig, transparent und markenunabhängig innerhalb der BMW Modellwelt.

Familie lädt gemeinsam ein Elektroauto im Grünen, Eltern und Kind stehen neben dem Fahrzeug.

Was hinter der E-Auto-Förderung 2026 steckt

Mit der neuen E-Auto-Förderung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, klimafreundliche Mobilität für mehr Menschen zugänglich zu machen. Im Fokus stehen diesmal gezielt Privatpersonen mit mittlerem oder geringerem Einkommen sowie Familien.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein und kann rückwirkend erfolgen. Entscheidend ist daher nicht der Kaufzeitpunkt, sondern die Zulassung des Fahrzeugs.

Frau lädt ein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule in der Stadt.

Wie hoch ist die Förderung für ein Elektroauto?

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Neben einer Basisförderung für reine Elektrofahrzeuge werden zusätzliche Zuschüsse abhängig vom Einkommen und der familiären Situation gewährt.

Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto höher fällt die Förderung aus. Familien erhalten zusätzliche Bonusbeträge. Insgesamt sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro möglich – beim Kauf ebenso wie beim Leasing.

Elektroauto wird an einer privaten Wallbox an einem Wohngebäude geladen.

Für wen lohnt sich die E-Auto-Förderung?

Die Förderung richtet sich an Menschen, für die ein Elektroauto bisher wirtschaftlich schwer erreichbar war. Berufspendler, Familien, Paare und Einzelpersonen mit mittlerem Einkommen profitieren von der sozialen Staffelung.

Auch Leasing ist förderfähig. So lassen sich BMW Elektrofahrzeuge planbar und mit staatlicher Unterstützung nutzen.

So setzt sich die E-Auto-Förderung 2026 zusammen

Die staatliche E-Auto-Förderung folgt einem klaren und transparenten Prinzip. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach dem Fahrzeugtyp, sondern auch nach der persönlichen Lebenssituation. Einkommen und Familienstand spielen dabei eine zentrale Rolle.

Im Folgenden sehen Sie, wie sich die Förderung konkret zusammensetzt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Förderung nach Fahrzeugtyp

Die Basis der Förderung richtet sich nach der Antriebsart des Fahrzeugs. Reine Elektroautos werden dabei stärker gefördert als Fahrzeuge mit Hybridantrieb. Ziel ist es, den Umstieg auf vollständig emissionsfreie Mobilität besonders attraktiv zu machen.

Reine Elektrofahrzeuge (BEV):
3.000 € Basisförderung

Plug-in-Hybride & Range-Extender:
1.500 € Basisförderung

Zusätzliche Förderung nach Einkommen

Die Förderung ist sozial gestaffelt. Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Zuschuss. Damit soll Elektromobilität gezielt für diejenigen zugänglich werden, für die sie bislang wirtschaftlich schwer erreichbar war.

Haushaltseinkommen unter 60.000 €:
+1.000 €
Haushaltseinkommen unter 45.000 €:
+1.000 € zusätzlich

Familien profitieren doppelt

Familien mit Kindern erhalten einen zusätzlichen Bonus. Pro Kind wird ein weiterer Förderbetrag gewährt. Berücksichtigt werden bis zu zwei Kinder im Haushalt.

Pro Kind: +500 € (maximal 1.000 €)

Maximale Förderung

Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen unter 45.000 Euro kann beim Kauf oder Leasing eines reinen Elektroautos eine Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.

Familie mit zwei Kindern erhält Beratung zu einem Elektroauto in einem Autohaus.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro, maximal jedoch auf 90.000 Euro.

Auch in besonderen Lebenssituationen möglich

Auch Paare ohne Trauschein oder Rentnerinnen und Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein. In diesen Fällen kann der Einkommensnachweis beispielsweise über eine Selbsterklärung erfolgen.

GEFÖRDERTE FAHRZEUGTYPEN

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1. Entscheidend sind die Antriebsart sowie die Einhaltung festgelegter technischer und emissionsbezogener Kriterien.

Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Vollelektrischer Antrieb ohne lokale Emissionen.

Z.B. BMW iX1, BMW iX2, BMW iX3, BMW i4, BMW i5, BMW i7 sowie BMW iX.

Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

Elektrischer Antrieb mit zusätzlicher Reichweitenverlängerung.

Aktuell bietet BMW keine eigenständigen Range-Extender-Modelle im Serienportfolio an. Die Förderkategorie ist dennoch Teil der staatlichen Regelung.

Plug-in-Hybride (PHEV)

Förderung nur bei Erfüllung definierter CO₂- und Reichweitenvorgaben.

Z.B. BMW X1, X3 und X5 Plug-in-Hybrid sowie BMW 3er, 5er und 7er Plug-in-Hybrid.

Hinweis: Die Förderkriterien werden ab 2027 angepasst.

BMW Elektro-Autos, die ideal zur Förderung passen

BMW bietet eine breite Palette an Elektrofahrzeugen, die moderne Technik, hohe Reichweiten und maximalen Fahrkomfort vereinen. Vom kompakten SUV bis zur sportlichen Limousine – Elektromobilität bedeutet bei BMW keine Kompromisse. Im BMW Autohaus Kühnert beraten wir Sie gezielt zu Modellen, die sowohl technisch als auch im Rahmen der staatlichen Förderung sinnvoll sind.

Ihr BMW Partner in der Region

Warum das Autohaus Kühnert der richtige Ansprechpartner ist? Die E-Auto-Förderung bringt Chancen – aber auch Fragen. Welche Voraussetzungen gelten? Welches Modell ist förderfähig? Wie lassen sich Leasing, Förderung und Lieferzeiten optimal kombinieren?

Als regional verwurzeltes BMW Autohaus begleiten wir dich persönlich durch den gesamten Prozess. Wir denken nicht in Verkaufsabschlüssen, sondern in langfristigen Mobilitätslösungen. Von der ersten Förderinformation über die Fahrzeugauswahl bis zur Übergabe.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung

Ab wann gilt die Förderung?
Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Entscheidend ist dabei nicht das Kauf- oder Bestelldatum, sondern der Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs.
Gilt sie auch für Leasing?
Ja, die Förderung kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Elektrofahrzeugs in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Leasingvertrag die vorgegebene Mindesthaltedauer erfüllt.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein. Nach aktuellem Stand kann der Antrag rückwirkend nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie den Kauf- oder Leasingvertrag, den Fahrzeugschein sowie Einkommensnachweise der letzten ein bis zwei Jahre. Die Identifikation erfolgt digital über den Personalausweis.
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Jetzt informieren und Förderchance sichern
Die staatliche E-Auto-Förderung ist zeitlich und finanziell begrenzt. Wer sich frühzeitig informiert, sichert sich klare Vorteile bei Auswahl, Planung und Förderung. Gerne informieren wir Sie rechtzeitig über alle relevanten Schritte.

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